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Quotiententabellen der Jugend

Der Verbands-Jugend- Ausschuss (VJA) des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) schlägt in seiner Empfehlung den Abbruch der Saison vor. Bis zum 9. Juni soll der Außerordentliche Verbandsjugendtag darüber entscheiden.

Ein intensiver Austausch der fachlich zuständigen Mitglieder des Verbands-Jugend- Ausschusses mit den Kreis-Jugend-Ausschüssen ist der Beschlussvorlage vorausgegangen. „Bei der Umsetzung streben wir einen möglichst großen Einklang mit dem Seniorenfußball an. Dennoch haben wir im Kinder- und Jugendspielbetrieb altersspezifische Besonderheiten und unterschiedliche Spielsysteme zu berücksichtigen“, stellt Holger Bellinghoff die Zielsetzungen heraus.

Folgende Grundsätze sind in der Beschlussvorlage enthalten:

  • Aufgrund der COVID-19-Pandemie und der strikten Umsetzung behördlicher Anordnungen ist eine ordnungsgemäße Austragung aller offenen Meisterschaftsspiele und ggfls. erforderlicher Entscheidungsspiele 2019/2020 nicht mehr umsetzbar. Der Schutz der Gesundheit aller Aktiven, der Trainer/innen, Betreuer/innen und auch der Eltern sowie Zuschauer hat höchste Priorität. Die Organisation des Kinder- und Jugendspielbetriebes orientiert sich zudem bei der Terminierung allgemein und eines Saisonabschlusses grundsätzlich an den Sommerferien NRW.
    Gemäß dem Vereinsvotum soll die Saison 2019/2020 abgebrochen und gewertet werden.

  • Im Falle des Saisonabbruchs werden in der Saison 2019/2020 in den Jugendspielklassen keine sportlichen Absteiger ermittelt. Mannschaften, die zum Zeitpunkt der Einstellung des Spielbetriebes am 13.03.2020 bereits zurückgezogen wurden, sind und bleiben aber Absteiger.

  • Was für die Abstiegsregelung simpel ist, gilt jedoch nicht für die Aufstiegsregelungen. Hier sind zusätzliche Besonderheiten in den Spielsystemen und der Spielklassenstruktur zu beachten:
    Bei den A- und B-Junioren ist der Aufstieg aus der Westfalenliga zur Bundesliga von der Entscheidung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) abhängig. Hier liegen dem außerordentlichen Bundesjugendtag und Bundestag Entscheidungsvorlagen für den 21. bzw. 25. Mai 2020 vor.

Für den Aufstieg der C-Junioren bzw. der B-Juniorinnen in die Regionalliga steht der Verbands-Jugend-Ausschuss im Austausch mit dem Westdeutschen Fußball-Verband (WDFV). Auch in den vorgenannten Spielklassen strebt der FLVW ein Aufstiegsrecht an.

  • Für die Ermittlung von Aufsteigern findet grundsätzlich die Quotientenberechnung Anwendung:

    1. Erzielte Punkte geteilt durch Anzahl der Spiele (mit drei Nachkommastellen)

    2. Tordifferenz geteilt durch Anzahl der Spiele (mit drei Nachkommastellen)
  • Welche Spiele in die Berechnung mit einfließen, ist anhängig vom jeweiligen Spielsystem: Insbesondere ist zwischen „klassischem“ Auf- und Abstieg mit Hin- und Rückrunde und „zweigeteilter“ Saison mit z. B. Qualifikationsrunden/Findungsrunden und einer Meisterrunde zu unterscheiden.

    Bei der klassischen Spielrunde werden alle ausgetragenen und in der aktuellen Wertung (13.03.2020) befindlichen Spiele in die Berechnung einbezogen. Innerhalb der überkreislichen Spielklassen gibt es für die „Quotienten-Herbstmeister“ eine Härtefallregelung. Ausgenommen hiervon ist der mögliche Aufstieg in Spielklassen den DFB bzw. WDFV.

    Auf Kreisebene werden bei einer zweigeteilten Saison grundsätzlich die Spiele der Qualifikationsrunde staffelübergreifend gewertet. „Eine Vermischung von Qualifikationsrunden und Meisterrunden ist im Regelfall nicht zielführend, da oftmals Mannschaften der Meisterrunden noch gar kein Spiel dieser Runde ausgetragen haben“, erläutert Ollech den Sonderfall und ergänzt: „Ziel war auch hier eine möglichst einheitliche Regelung für alle FLVW-Kreise“.

  • „Die Aufstiegsrunden zu den A-, B, C- und D-Junioren sowie B-Juniorinnen-Bezirksligen entfallen 2019/2020 und jeder Kreis kann einen Direktaufsteiger melden“ erläutert Stefan Korweslühr, Koordinator Spielbetrieb im Verbands-Jugend-Ausschuss, die Grundausrichtung. Bei den B-Juniorinnen gilt auf Grund des kreisübergreifenden Spielbetriebes das Aufstiegsrecht für die jeweilige Staffel. Die Ermittlung der Aufsteiger erfolgt durch die Quotientenberechnung und unter Berücksichtigung des Spielsystems durch den jeweiligen Kreis-Jugend-Ausschuss. „Gerade aufgrund der unterschiedlichen Spielsysteme ist eine zusätzliche Härtefallregelung für ‚Herbstmeister‘ und den Aufstieg in die Bezirksligen nicht möglich“, macht Stefan Korweslühr deutlich, dass der direkte Aufstieg bereits eine absolute Ausnahmeregelung im Jugendspielbetrieb darstellt.

  • Beim Spielbetrieb bis E-Junioren und bis C-Juniorinnen gibt es im Regelfall keine Auf- und Abstiegsregelung. Daher wird den KJA empfohlen, eine Neuplanung der Saison 2020/2021 auf Grundlage bisheriger Praxis vorzunehmen.

    „Der vorzeitige Saisonabschluss 2019/2020 liegt nun in einer Beschlussvorlage dem außerordentlichen Verbandsjugendtag im Umlaufverfahren vor“, stellt Thomas Harder, Koordinator Rechtsfragen im Verbands-Jugend-Ausschuss heraus, dass erst mit Auszählung der Abstimmung Rechtswirksamkeit besteht. „Gerade in der jetzige Zeit ist aber ein gesunder Optimismus wichtig“, so Harder.

„Mit Verkündung des Abstimmungsergebnisses am 9. Juni 2020 erhoffen wir uns und insbesondere unseren Vereinen Planungssicherheit für die Saison 2020/2021“, setzt Holger Bellinghoff den nächsten wichtigen Meilenstein.

Aufsteiger Jugend Kreis Herford ‐ Saison 2019/2020

Zustimmung durch den ausserordentlichen Verbandsjugendtag am 09.06.2020 vorausgesetzt:

  • A-Jugend: VfL Holsen
  • B-Jugend: FC RW Kirchlengern
  • C-Jugend: FC RW Kirchlengern
  • D-Jugend: VfL Mennighüffen (Der SV Rödinghausen II ist nicht aufstiegsbrechtigt, der Zweite in der Quotiententabelle JSG Hunnebrock-Bustedt verzichtet)

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