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Informationen Verbands-Jugend-Ausschuss - Saisonplanung 2020/2021

Informationen Verbands-Jugend-Ausschuss - Saisonplanung 2020/2021

Anlässlich der Sitzung des Verbands-Jugend-Ausschusses wurden weitere Planungen für die Saison 2020/2021 verabschiedet.

- Die Staffeleinteilungen der überkreislichen Jugendspielklassen 2020/2021 sind erstellt. Die Einteilungen sind unter Vorbehalt offener sportgerichtlicher Entscheidungen.

- Ein vorläufiger Rahmenterminplan 2020/2021 ist in Bearbeitung. Diesen werden wir in der kommenden Woche zur Verfügung stellen.

- Die Durchführungsbestimmungen für den überkreislichen Jugendspielbetrieb 2020/2021 werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt und rechtzeitig vor Saisonbeginn (ca. drei Wochen vorher) veröffentlicht.

- Beschluss Verbands-Jugend-Ausschuss/TA - Westfalenpokal 2020/2021: Zwecks Optimierung der terminlichen Planbarkeit des Meisterschaftsspielbetriebes 2020/2021 wird auf die Durchführung eines Westfalenpokalwettbewerbes bei den B- und C-Junioren sowie den B-Juniorinnen verzichtet.

- Teilnahme Aufstiegsrunde zur Bezirksliga A- und B-Junioren ab 2020/2021:
Bei gemeinsamen Staffeln aus zwei Kreisen können zwei Teilnehmer gestellt werden. Entscheidend ist die Rangfolge in der Abschlusstabelle (mindestens Platz 3). Die Kreiszugehörigkeit hat keine Relevanz.
 
- Teilnahme Aufstiegsrunde zur Bezirksliga C- und D-Junioren sowie B-Juniorinnen:
Bei gemeinsamen Staffeln aus mehreren Kreisen kann nur ein Teilnehmer gestellt werden.
 
- Auf Grundlage der am 15.06.2020 in Kraft getretenen neuen Fassung der Coronaschutzverordnung sind seit diesem Zeitpunkt unter Beachtung der in der Verordnung genannten Vorgaben Fußballspiele im Freien wieder möglich (u. a. nicht mehr als 30 Personen, nicht mehr als 100 Zuschauer, Rückverfolgbarkeit, Hygienekonzept).
 
- Die Wiederaufnahme/Wiederfreigabe des Spielbetriebs zum 15.06.2020 hat zur Folge, dass abdiesem Zeitpunkt die 6-Monats-Frist des § 13 Nr. 3 JSpO/WDFV wieder weiter zu laufen beginnt (ausgesetzt seit dem 13.03.2020) und von der Passstelle bei Erteilung der Spielberechtigungen fürden Jugendbereich entsprechend berücksichtigt wird.

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