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Auslegung 30er-Regel bei parallelen Kleinfeldspielen

Auslegung 30er-Regel bei parallelen Kleinfeldspielen auf dem Großfeld

die Sommerferien sind zu Ende und nun nimmt auch der Kinder- und Jugendfußball wieder seinen Spielbetrieb verstärkt auf. Die Organisation des Spielbetriebes bis zu den D-Junioren erfolgt in der Regel auf Kleinspielfeldern, die parallel auf dem Großfeld aufgebaut werden. Hinsichtlich der Beachtung der 30er-Regel (maximale Anzahl Personen im Kontaktsport) wurde die Auslegung – nach Rücksprache mit Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt NRW, Andrea Milz – geprüft.
 
Grundsätzlich können auf einem Großfeld im Kinderfußball (bis D-Junioren) zwei Spiele parallel durchgeführt werden. Es handelt sich bei parallelen Spielen um zwei einzelne Sportveranstaltungen im Kontaktsport, bei der jeweils 30 Personen in Kontakt kommen dürfen (mit entsprechender Rückverfolgung). Entscheidend ist, dass am Ende der Veranstaltung jeder Spieler mit maximal 29 anderen Personen (egal ob Stamm- oder Auswechselspieler, eigene oder fremde Mannschaft(en)) Kontaktsport betrieben hat. Dies gilt sodann auch für die „Spieltreffs“ (neue Spielformen im Kinderfußball).
 
Zwischen den Spielfeldern und weiterer Personen ist zwingend der Abstand einzuhalten (Spielfeldaufbau gemäß Anhang Jugendspielordnung/WDFV). Eine Vermischung der Aktiven der parallelen Spiele ist auszuschließen. Die Abstandsregel ist zudem beim Zutritt und beim Verlassen der Spielfläche zu beachten. Die maximale Personenanzahl von 330 auf der Sportanlage ist entsprechend zu beachten.
 
Dennoch gilt weiterhin, dass die letzte Entscheidung zur Durchführung des Sportbetriebes den örtlichen Behörden obliegt.

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