Support

Lorem ipsum dolor sit amet:

24h / 365days

We offer support for our customers

Mon - Fri 8:00am - 5:00pm (GMT +1)

Get in touch

Cybersteel Inc.
376-293 City Road, Suite 600
San Francisco, CA 94102

Have any questions?
+44 1234 567 890

Drop us a line
info@yourdomain.com

About us

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit.

Aenean commodo ligula eget dolor. Aenean massa. Cum sociis natoque penatibus et magnis dis parturient montes, nascetur ridiculus mus. Donec quam felis, ultricies nec.

DE
Have any Questions? +01 123 444 555

Kreissportgericht

Kreissportgericht

Das Kreissportgericht

Die judikativen Fußballrechtsorgane des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) sind die Sportgerichte (früher: Spruchkammern). Sie sind unterteilt in Kreis-, Bezirks- und Verbands-Sportgerichte und entscheiden über alle außerordentlichen Vorfälle des Spielbetriebs und Vereinswesens. Besetzt werden die Organe mit unabhängigen, ehrenamtlichen Vereinsvertretern, die auf Grundlage der Satzungen und Ordnungen über Vorfälle entscheiden.

Die Sportgerichte und Jugendsportgerichte entscheiden über Spielabbrüche, Platzverweise, Nicht-Antritte und alle weiteren Besonderheiten, die an einem Spieltag anfallen können, durch den Einzelrichter im schriftlichen Verfahren (Grundsatz) oder in einer mündlichen Verhandlung durch das Sportgericht. Dabei werten sie Schiedsrichterangaben, Trainer- und Spieleraussagen und Zeugenberichte aus und kommen so zu einem begründeten Urteil. Das minimal und maximal zu verhängende Strafmaß, wie beispielsweise Spielsperren oder Ordnungs- und Strafgelder, ist dabei in den Satzungen und Ordnungen von DFB, WDFV und FLVW festgeschrieben.

Zuständigkeiten

Zuständigkeiten der Sportgerichte sind nach der RuVO in der aktuellen Fassung geregelt. Die Satzungen sind im Downloadbereich des FLVW/WDFV frei verfügbar: https://www.flvw.de/service/rechtliches/satzung-und-ordnungen/

Grundsätzlich gilt:

  • Die Kreissportgerichte sind örtlich zuständig für die Sportrechtsprechung in ihren Kreisen.
  • Die Zuständigkeit des KSG regelt der §§23, 58 RuVO. Form, Fristen und Gebühren sind dort ebenfalls geregelt.
  • Die Zuständigkeit innerhalb des KSG regelt der Geschäftsverteilungsplan, veröffentlich im August 2019 in den AM.
  • Das KSG ist ausnahmslos über das e-Postfach zu kontaktieren: flvw.ksg14@flvw.evpost.de
  • Übergeordnete Rechtsinstanzen bei Berufungsverfahren:

Kontakt zum Kreissportgericht

Copyright 2024 FLVW | Kreis Herford
Es werden notwendige Cookies, Google Fonts, Google Maps, OpenStreetMap, Youtube und Google Analytics geladen. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und unserem Impressum.