Chance zu Integration und Wiedereingliederung

FUSSBALL: 15 Inter­es­sen­ten an Schiedsrichter-Lehrgang in der Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt Her­ford

Kreis Her­ford (ULRICH FINKEMEYER). Drei Ver­tre­ter des Fuß­ball­krei­ses refe­rier­ten in der Her­for­der Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt (JVA) vor 15 jun­gen Insas­sen über den vom 26. März bis 28. März in der JVA ange­bo­te­nen Schieds­rich­ter­lehr­gang. Es ist der zweite Lehr­gang die­ser Art, der von Die­ter Wie­busch, Vor­sit­zen­der des Kreis-Schiedsrichterausschuss, und Erich Wal­ken­horst, Schieds­rich­ter­an­set­zer des Fuß­ball­krei­ses, orga­ni­siert und im Rah­men des DFB-Langzeitprojektes „Anstoß für ein neues Leben“ – Reso­zia­li­sie­rung von jugend­li­chen Straf­ge­fan­ge­nen ange­bi­ten wird.

Bei der jetzt rea­li­sier­ten Lehrgangs-Vorbesprechung war auch Gün­ter Temme, Vor­sit­zen­der des Fuß­ball­krei­ses, zuge­gen. In sei­ner Begrü­ßung wies er die Lehr­gangs­teil­neh­mer dar­auf hin, wie wich­tig eine Schieds­rich­ter­aus­bil­dung sein kann, vor allem in Hin­sicht auf spä­tere Inte­gra­tion in einem Fuß­ball­ver­ein und bei der Wie­der­ein­glie­de­rung in das Berufs­le­ben. „Immer­hin sind drei Absol­ven­ten des letz­ten Kur­ses als Schieds­rich­ter in Ver­ei­nen im Kreis Det­mold und Höx­ter aktiv“, ergänzte Wie­busch. Der Schieds­rich­ter­ob­mann weiß aus lang­jäh­ri­ger Erfah­rung, dass durch die inten­sive Schu­lung des Regel­wer­kes und des­sen Anwen­dung „die Urteils­fä­hig­keit geschärft und das Per­sön­lich­keits­bild gestrafft wird“. Erich Wal­ken­horst nahm diese Worte sei­nes Kol­le­gen zum Anlass, den Lehr­gangs­kan­di­da­ten das Bei­spiel eines Absol­ven­ten des letz­ten JVA-Kurses anzu­füh­ren: „Als akti­ver Fuß­bal­ler war er zuvor unbe­herrscht und unbän­dig im Beneh­men, spä­ter als akti­ver Schieds­rich­ter selbst­be­herrscht und umsich­tig in der Spielleitung.“

Die Schu­lung der 17 wich­tigs­ten Fuß­ball­re­geln wird über drei Tage und 16 Unter­richts­stun­den erfol­gen. Die Prü­fung ist zwei Tage spä­ter, am 31. März, „damit zwi­schen­durch gele­sen wer­den kann“. Das habe sich bewährt, weiß Erich Wal­ken­horst, denn es müs­sen immer­hin 30 Regel­fra­gen beant­wor­tet wer­den. Dass die maxi­male Punkt­zahl von 60 nicht erreicht wer­den muss, ver­stehe sich von selbst. „Doch über 50 Pro­zent soll­ten es schon sein, damit eine Nach­schu­lung ver­mie­den wer­den kann“, ergänzte Wie­busch und nahm so eini­gen Kan­di­da­ten Prü­fungs­ängste. Die Erfolgs­aus­sich­ten der 15 Lehr­gangs­teil­neh­mer schätzt Hans-Jürgen Bre­den­kamp, JVA-Sportbeauftragter für Insas­sen und Bediens­tete, hoch ein, „weil viele bereits mit Erfolg an einem C-Trainerlehrgang teil­neh­men und so im Umgang mit Regeln gewis­ser­ma­ßen vor­ge­schult sind“. Der Sport­trai­ner wird sich um den Kon­di­ti­ons­test küm­mern, der einen 50- und 100-Meter-Sprint in maxi­mal 9,5 und 16,6 Sekun­den sowie einen 1.000-Meter-Lauf in min­dest 5:30 Minu­ten vor­sieht. Das werde der leich­teste Prü­fungs­teil sein, stellt Bre­den­kamp mit Blick auf seine Kan­di­da­ten fest.

Quelle: Neue West­fä­li­sche, Bün­der Tage­blatt, 12.03.2010

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