FUSSBALL: 15 Interessenten an Schiedsrichter-Lehrgang in der Justizvollzugsanstalt Herford
Kreis Herford (ULRICH FINKEMEYER). Drei Vertreter des Fußballkreises referierten in der Herforder Justizvollzugsanstalt (JVA) vor 15 jungen Insassen über den vom 26. März bis 28. März in der JVA angebotenen Schiedsrichterlehrgang. Es ist der zweite Lehrgang dieser Art, der von Dieter Wiebusch, Vorsitzender des Kreis-Schiedsrichterausschuss, und Erich Walkenhorst, Schiedsrichteransetzer des Fußballkreises, organisiert und im Rahmen des DFB-Langzeitprojektes „Anstoß für ein neues Leben“ – Resozialisierung von jugendlichen Strafgefangenen angebiten wird.
Bei der jetzt realisierten Lehrgangs-Vorbesprechung war auch Günter Temme, Vorsitzender des Fußballkreises, zugegen. In seiner Begrüßung wies er die Lehrgangsteilnehmer darauf hin, wie wichtig eine Schiedsrichterausbildung sein kann, vor allem in Hinsicht auf spätere Integration in einem Fußballverein und bei der Wiedereingliederung in das Berufsleben. „Immerhin sind drei Absolventen des letzten Kurses als Schiedsrichter in Vereinen im Kreis Detmold und Höxter aktiv“, ergänzte Wiebusch. Der Schiedsrichterobmann weiß aus langjähriger Erfahrung, dass durch die intensive Schulung des Regelwerkes und dessen Anwendung „die Urteilsfähigkeit geschärft und das Persönlichkeitsbild gestrafft wird“. Erich Walkenhorst nahm diese Worte seines Kollegen zum Anlass, den Lehrgangskandidaten das Beispiel eines Absolventen des letzten JVA-Kurses anzuführen: „Als aktiver Fußballer war er zuvor unbeherrscht und unbändig im Benehmen, später als aktiver Schiedsrichter selbstbeherrscht und umsichtig in der Spielleitung.“
Die Schulung der 17 wichtigsten Fußballregeln wird über drei Tage und 16 Unterrichtsstunden erfolgen. Die Prüfung ist zwei Tage später, am 31. März, „damit zwischendurch gelesen werden kann“. Das habe sich bewährt, weiß Erich Walkenhorst, denn es müssen immerhin 30 Regelfragen beantwortet werden. Dass die maximale Punktzahl von 60 nicht erreicht werden muss, verstehe sich von selbst. „Doch über 50 Prozent sollten es schon sein, damit eine Nachschulung vermieden werden kann“, ergänzte Wiebusch und nahm so einigen Kandidaten Prüfungsängste. Die Erfolgsaussichten der 15 Lehrgangsteilnehmer schätzt Hans-Jürgen Bredenkamp, JVA-Sportbeauftragter für Insassen und Bedienstete, hoch ein, „weil viele bereits mit Erfolg an einem C-Trainerlehrgang teilnehmen und so im Umgang mit Regeln gewissermaßen vorgeschult sind“. Der Sporttrainer wird sich um den Konditionstest kümmern, der einen 50- und 100-Meter-Sprint in maximal 9,5 und 16,6 Sekunden sowie einen 1.000-Meter-Lauf in mindest 5:30 Minuten vorsieht. Das werde der leichteste Prüfungsteil sein, stellt Bredenkamp mit Blick auf seine Kandidaten fest.
Quelle: Neue Westfälische, Bünder Tageblatt, 12.03.2010



