Verband legt Auf- und Abstiegsregelung vor
Kreis Herford (dik). Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen legte nach der Staffeleinteilung jetzt auch seine Auf- und Abstiegsregelung für die kommende Saison vor. Erneut gibt es demnach auch für die Vizemeister der Landes- und Bezirksliga Aufstiegschancen.
Die Meister der beiden Westfalenligastaffeln steigen wie gewohnt in die NRW-Liga auf, die vier Tabellenletzten beider Staffeln (also insgesamt acht Mannschaften) steigen in die Landesliga ab. Aus der Landesliga steigen wieder die Meister aller fünf Staffeln auf. Sollte die Zahl von 36 Mannschaften in der Westfalenliga nicht erreicht werden, tragen die Tabellenzweiten der Landesliga eine Aufstiegsrunde um die freien Plätze aus. Entscheidend dabei ist, wie viele westfälische Mannschaften aus der NRW-Liga zurück kehren. Sollte es rein theoretisch keinen westfälischen Absteiger aus der “5. Liga” geben, könnten sogar sämtliche Vizemeister aufsteigen. Bei jedem Westfalen-Absteiger aus der NRW-Liga wird diese Zahl auch um eine Mannschaft schrumpfen. Aus allen Landesliga-Staffeln steigen die drei Letzten ab.
Aus den Bezirksligen steigen ebenfalls die Meister aller 15 Mannschaften auf. Sollte die Zahl von insgesamt 80 Landesligisten unterschritten werden, steht auch für die Bezirksliga-Vizemeister eine Aufstiegsrunde an. Auch hier ist entscheidend, wie viele westfälische Mannschaften aus der NRW-Liga absteigen, im günstigsten Fall könnten fünf der 15 Vizemeister aufsteigen. Jeweils die drei Tabellenletzten der Bezirksliga steigen in die Kreisligen ab.
In den Frauen-Ligen gelten ähnliche Regelungen. In der Westfalenliga steigt der Meister auf, die drei Tabellenletzten steigen ab. Allerdings kann es hier auch zu einem vermehrten Abstieg kommen, wenn westfälische Mannschaften aus der Regionalliga zurück kehren. In der Landesliga steigt der Meister auf, für den Vizemeister besteht die Möglichkeit einer Aufstiegsrunde. Die beiden Tabellenletzten jeder Staffel steigen in die Bezirksliga ab.

